Pflegeberatung Nordhessen
"Ihr Ansprechpartner in Kassel, Baunatal, Vellmar, Lohfelden & Umgebung“
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Wir nehmen uns Zeit, hören zu und erklären in einfachen Worten, wie Sie die Pflege zu Hause leichter und sicherer gestalten können – immer mit Blick auf Ihre Bedürfnisse.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Umfassende individuelle Pflegeberatung. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen, und unterstützen Sie bei der Planung einer passenden Versorgung.
Pflegeberatung als Privatleistung
Wir bieten maßgeschneiderte Unterstützung – von der Organisation der Pflege über Schulungen bis hin zu individuellen, flexiblen Lösungen für besondere Lebenslagen.
Pflegeberatung als starke Unterstützung in Nordhessen
Über uns
Pflege ist mehr als eine Dienstleistung – sie ist eine Herzensangelegenheit.
Als qualifizierte Pflegefachkraft und ausgebildete Pflegeberaterin mit langjähriger Berufserfahrung in der häuslichen Pflege stehe ich Ihnen mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und echter Leidenschaft für meinen Beruf zur Seite.
Wir bieten Ihnen:
        Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI – Sicherheit und Unterstützung in der häuslichen Pflege
        Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Orientierung im Leistungs- und Hilfesystem
        Pflegeberatung als Privatleistung – flexible, maßgeschneiderte Unterstützung nach Ihren individuellen Wünschen
        Pflegekurse und Schulungen nach § 45 SGB XI – Wissen und Praxis für Angehörige und Pflegende
Vermittlung von Hilfsmitteln und praxisnahe Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität.
Mein Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen zu entlasten, Lösungen zu finden, die wirklich passen, und die Pflege zu Hause so zu gestalten, dass sie sicher, würdevoll und lebenswert bleibt.
Denn gute Pflege beginnt mit guter Beratung – und mit Menschen, die zuhören, verstehen und handeln.
Leistungen im Überblick:
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Einsatzgebiet Nordhessen
Beratungsbesuch nach
 § 37.3 SGB XI
              
              Pflege zu Hause ist wertvoll – und manchmal auch herausfordernd. Genau hier setzen wir an.
Beim Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre Angehörigen. 
                Wir hören zu, sehen uns Ihre Situation vor Ort an und geben praktische Tipps, die Sie sofort umsetzen können. Unser Ziel: Ihre Pflege sicherer, einfacher und stressfreier gestalten.
                ℹ️ Der Beratungsbesuch ist gesetzlich verpflichtend, für Sie jedoch kostenlos. Er wird ausschließlich von geschultem und zugelassenem Fachpersonal durchgeführt – damit Sie jederzeit auf Qualität und Verlässlichkeit vertrauen können.
              📅 Jetzt Termin für den nächsten Beratungsbesuch vereinbaren – wir kümmern uns um den Rest.
Pflegeberatung nach
 § 7a SGB XI
              
             Der Pflegealltag bringt viele Fragen mit sich – und oft fehlen klare Antworten.
                Mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI helfen wir Ihnen, sich im Pflege- und Hilfesystem zurechtzufinden. 
                Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen, und unterstützen Sie bei der Planung einer passenden Versorgung. 
                Dabei stehen Ihre persönlichen Bedürfnisse immer im Mittelpunkt.
                ℹ️ Wichtig: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Sie kostenlos, da die Kosten vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen werden. 
                  Der Beratungseinsatz wird von geschultem und zugelassenem Fachpersonal durchgeführt.
                  
                ☎️ Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Pflege finden – wir sind nur einen Anruf entfernt.
Pflegeberatung als Privatleistung
Manche Situationen erfordern mehr als gesetzlich vorgesehene Beratung.
Unsere Pflegeberatung als Privatleistung gibt Ihnen maximale Flexibilität.
                  Wir bieten maßgeschneiderte Unterstützung – von der Organisation der Pflege über Schulungen bis hin zu individuellen Lösungen für besondere Lebenslagen. Sie bestimmen den Umfang, wir bringen das Fachwissen und die Erfahrung.
                  ✉️ Jetzt unverbindlich anfragen und genau die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen.
Informationen
Informationsgespräche führen, Maßnahmen anregen, Prophylaxen erläutern und Hilfsmittel vermitteln.
Region
Damit Sie keine langen Wege in Kauf nehmen müssen, komme ich direkt zu Ihnen nach Hause – in die Stadt Kassel ebenso wie in den gesamten Landkreis Kassel. So bin ich im Herzen von Nordhessen zuverlässig für Sie da und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Die Pflegeberatung wirft oft viele Fragen auf – sei es zu Leistungen der Pflegekasse, zur Beantragung oder Einstufung eines Pflegegrades oder zur Unterstützung für pflegende Angehörige. In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsangebote und zeigen, wie wir Sie bei der Organisation der Pflege im Alltag begleiten können.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad sowie deren Angehörige haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekassen.
Kostet die Pflegeberatung etwas?
Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos, wenn bereits ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. In diesem Fall übernimmt die zuständige Pflegekasse die Kosten.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
In der Beratung erfassen wir gemeinsam Ihre individuelle Pflegesituation. Sie erhalten von uns informieren über Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und Unterstützung bei Anträgen und organisatorischen Fragen.
Kann die Beratung auch zu Hause stattfinden?
Gerne führen wir die Beratung bei Ihnen zu Hause durch. So können wir die Situation vor Ort besser einschätzen und gezielt Lösungen vorschlagen.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Hilfreich sind der aktuelle Pflegegrad-Bescheid, Gutachten des Medizinischen Dienst, Unterlagen der Pflegekasse, ärztliche Gutachten und Informationen zu bereits vorhandenen Hilfsmitteln, sowie der Leistungsplan Ihres Pflegedienstes.
In welchem Zeitraum sollte ein Beratungsbesuch nach § 37.3 stattfinden?
Damit sie Ihr Pflegegeld weiter wie gewohnt erhalten, ist es wichtig,
                    dass Sie den Beratungseinsatz innerhalb des festgeleten Zeitraums durchführen lassen.
                    Das heißt konkret:
               
                  • Pflegegrad 1-3: im ersten und zweiten Halbjahr
                  • Pflegegrad 4-5: in jedem Quartal 1x
Das sagen unsere Kunden
Kontakt
Sie haben Fragen oder wünschen einen Rückruf?
Adresse
Kölnische Strasse 58, 34117 Kassel
Telefon:
0172 - 45 4444 3
Email:
info@pflegeberatung-nordhessen.de
